Ziel der Basisförderung ist es, eine regionale Verteilung über das Stadtgebiet zu erreichen, damit möglichst viele Kinder, Jugendliche und Familien aus allen Stadtteilen Bremens Zugang zu umweltpädagogischen Angeboten haben. Für die geförderten Einrichtungen soll auf diese Weise ein umweltpädagogischer Grundbetrieb und eine personelle Kontinuität für die Dauer von jeweils zwei Jahren sichergestellt werden.
Die Basisförderung wird für einen festgelegten Förderzeitraum von 2 Jahren bewilligt. Mit einer jährlichen Förderung von bis zu 30.000 € sollen pro Einrichtung eine halbe Personalstelle und gegebenenfalls anteilige projektbezogene Sach- und Gemeinkosten abgedeckt werden.
Einrichtungen, die sich um eine Basisförderung bewerben,
Auf die Basisförderung können sich geeignete Einrichtungen im Rahmen eines formalen Ausschreibungsverfahrens bewerben. Alle 2 Jahre wird die Basisförderung ausgeschrieben, die Bewerbungsfrist endet meistens im Herbst des Vorjahres der Förderperiode. Die Bewilligung erfolgt dann im Dezember.
Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen auf formale Kriterien werden sie an den Vergaberat übersandt, der dann in der folgenden Sitzung über die Förderung entscheidet. Die Entscheidung wird den Einrichtungen in Form eines Förderbescheides bzw. eines Absageschreibens mitgeteilt.